Alle Antworten über Corona rund um Ihrem Umzug
Wir ermöglichen Ihren Umzug unter Berücksichtigung aller Infektionsschutzmaßnahmen
Zum aktuellen Zeitpunkt und unter den gegebenen Umständen ist die Durchführung von Umzügen während der Corona – Pandemie nach wie vor erlaubt. Die Corona – Verordnung der Landesregierung hat spezifiscche Regelungen erlassen. Werden die wichtigsten Maßnahmen eingehalten, stellt ein Umzug während Corona folglich kein Problem dar. Nach aktuellem Stand benötigen Sie keine Sondergenehmigung für einen Umzug während Corona.
Ja! Große Umzugsunternehmen wie REMBOLD Umzug & Logistik arbeiten nach wie vor uneingeschränkt und alle Umzüge laufen planmäßig.
“Viele Kunden sind verunsichert, weshalb wir ihnen so viel Transparenz wie möglich bieten möchten.”, so Geschäftsführer Alexander Peters. Stornierungen fallen aktuell nur bei Büroumzügen und Firmenumzügen an. Ihrem Corona- freien Umzug steht folglich nichts im Weg.
Nein. Zum Zeitpunkt des Umzugs darf sich keine Person aus Ihrem Haushalt in häuslicher Quarantäne befinden. Auch ein Corona – Verdachtsfall macht einen Umzug leider unmöglich.
Beachten Sie in diesem Fall unbedingt die Kontaktbeschränkungen Ihres jeweiligen Bundeslandes. Ab dem 22.03.2021 gelten für alle Bundesländer in Abhängigkeit der 7-Tage-Inzidenz folgende Kontaktbeschränkungen: Bei einer Inzidenz unter 35 dürfen sich nach aktuellem Stand drei Haushalte mit bis zu zehn Personen treffen. Geimpfte und Genese sind von der Personenbeschränkung ausgenommen. Paare gelten als ein Haushalt. Kinder unter 14 sind ausgenommen. Regionen deren Inzidenz niedriger als 35 ist, können weitere Lockerungen beschließen. Informieren Sie sich hierzu bitte bei Ihrem jeweiligen Bundesland. Umzugsunternehmen sind als Teil der Logistik-Branche eine besonders geschützte, kritische Infrastruktur. Auch für Handwerker und deren auszuführende Tätigkeiten helten Ausnahmen. Unter Einhaltung aller Sicherheitsstandards machen wir Ihren Privatumzug trotz Corona möglich! (Stand: 20.07.2021)
Sollte Ihr geplanter/gebuchter Umzugstermin aufgrund der Corona – Pandemie nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an uns! Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Mail.
Nein. Laut aktuellem Stand können Sie Ihren Umzug trotz Corona ohne Sondergenehmigung durchführen, solange Sie sich an die von Ihrem jeweiligen Bundeslang gegebenen Kontaktbeschränkungen halten. Ihr Umzug kann trotz Corona stattfinden!
Zu Beginn des Monats Juni 2021 fällt die Impfpriorisierung in ganz Deutschland und ermöglicht es theoretisch jedermann sich im Impfen zu lassen. Können Sie einen heißbegehrten Impftermin ergattern, ob beim Hausarzt, im Impfzentrum Ihrer Region oder auch bei anderen Ärzten wie Orthopäden – 15 Tage nach der zweiten Impfdosis gelten Sie in Deutschland offiziell als vollständig geimpft und kommen in den Genuss vieler “Erleichterungen” oder “Lockerungen”.
Auch Genesene erfreuen sich aktuell an Lockerungen der Corona Beschränkungen. Als Genesen gilt man, wenn man eine Covid19-Infektion überstanden hat und diese mindestens 28 Tage aber höchstens sechs Monate zurückliegt. Um als sich als genesen auszuweisen, benötigen Sie ihren Nachweis des positiven Testergebnisses.
Offiziell gelten aktuell noch einige Kontaktbeschränkungen. Je nach Öffnungsstufe ergeben sich verschiedene Personen- und Haushaltsanzahlen.
Die Lockerungen werden zurückgenommen, wenn die Inzidenzen steigen und an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über dem jeweiligen Richtwert liegen.
Je nach Region, in der Sie wohnen, ergeben sich nun die obenstehenden Kontaktbeschränkungen. Geimpfte und Genesene werden bei Treffen nicht als zusätzliche Person aus einem anderen Haushalt gezählt und können so beliebig zu Gruppen hinzustoßen. Eine Gruppe aus ausschließlich Geimpften oder Genesenen unterliegt keiner Kontaktbeschränkung.
Wir von Rembold haben während der Pandemie nie unsere Arbeit eingestellt. Wir sind während der gesamten Krise an Ihrer Seite und dürfen uneingeschränkt arbeiten. Wichtig sind hier im engen Kontakt das Tragen von medizinischen Masken, sofern kein Abstand eingehalten werden kann.
- verzichten Sie auf Händeschütteln. Bitte nehmen Sie dies nicht als Unhöflichkeit wahr.
- bitte halten Sie ausreichend Abstand (1-2 Meter) zueinander.
- bitte ermöglichen Sie unseren Mitarbeitern das Händewaschen.
- reinigen Sie die Umzugsgegenstände vor und nach dem Corona – Umzug.
- Unterschreiben Sie grundsätzlich nur mit Ihren eigenen Schreibutensilien
- tragen Sie, wenn möglich, während des Umzugs Handschuhe
- sollten Sie das Bedürfnis haben unsere Umzugshelfer während des Umzugs zu bewirten, können wir aktuell leider nur verpackte Lebensmittel annehmen.
Derzeit ist der gewerbliche Gütertransport innerhalb von Deutschland noch möglich. Sollte die Regierung jedoch ein Bewegungsverbot erlassen, so wären nur noch Transporte möglich, die den Grundbedarf decken.
Wurde in Ihrer Region eine Ausgangssperre verhängt, so ist es allen Personen lediglich mit triftigem Gund gestattet das Haus zu verlassen. Ein Umzug kann durchaus als triftiger Grund betrachtet werden. Jedoch ist es keinen Drittpersonen, wie Freunden oder privaten Umzugshelfern gestattet ihre Wohnungen zu verlassen.
Unser Beitrag für eine baldige und sichere Rückkehr ins Büro. Mit unseren umgangreichen ausgearbeiteten Konzepten machen wir Ihr Büro Corona – sicher und sorgen für eine neue Normalität am Arbeitsplatz.
Schon zu normalen Zeiten bedarf ein Umzug ins Ausland besonderer Vorbereitungen und Planung. Doch gerade während der Coronakrise, möchten wir Sie nicht alleine lassen und Ihnen alle nötigen Informationen zu Ihrem Umzug ins Ausland während Corona geben.
Ab sofort (Stand 14.01.2021) muss jede aus einem Risikogebiet einreisende Person eine Einreiseanmeldung ausfüllen und bei Einreise einen Nachweis über diese bei sich führen.
Außerdem muss jede Person innerhalb von 48h nach Einreise auf Einforderung der zuständigen Behörde ein negatives Testergebnis vorlegen können. Einreisende aus Risikogebieten mit besonders hohen Inzidenzen müssen ein solches Testergebnis bereits bei der Einreise vorweisen. Der Test darf nicht älter als 48h sein.
Eine Übersicht über die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier
Für die oben beschriebenen Neuerungen gibt es einzelne Ausnahmen für die Einreiseanmeldung und Testpflicht für Beschäftigte des Güterverkehrssektors.
Beachten Sie, dass alle negativen Testergebnisse in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorzuweisen sind
Grundsätzlich gelten keine Einreisebeschränkungen für den Gütertransport. Jedoch gelten vereinzelte Quarantäne-Maßnahmen nach einer Einreise aus einem Risikogebiet. Von der Schweiz wurden bisher (Stand 12.10.2020) die Bundesländer Hamburg und Berlin als Risikoregionen eingestuft. Nach der Einreise aus besagten Risikogebieten müssen Sie sich in eine 10-tägige Isolation begeben.
Auf erneute Rückfrage hat das schweizerische Staatssekretariat für Migration SEM bezüglich der Zulässigkeit von Umzügen in die Schweiz folgendes schriftlich bestätigt:
«Grenzüberschreitende Umzüge (sind) grundsätzlich zulässig …, sofern sie von einem gewerblichen Umzugsunternehmen durchgeführt werden. Dies betrifft sowohl den/die Fahrzeugfahrer/in als auch die weiteren Angestellten, die für den Umzug mitreisen. Beim Grenzübertritt muss allerdings ein gültiger Warenlieferschein, resp. Speditionsauftrag vorgelegt werden. Eine von den kantonalen Behörden ausgestellte Meldebestätigung ist daher nicht erforderlich.«
Folglich benötigen Sie für einen Umzug in die Schweiz trotz Corona derzeit keine Sondergenehmigung.
Im Zuge der Grenzschließung wurde von der Schweiz ebenfalls die Karenzzeit für die Meldepflicht des entsendenden Personals von 8 Tagen aufgehoben. Einreisendes Personal ist ab dem ersten Tag der Tätigkeit in der Schweiz zu melden. Auch diese Regelung sollte wieder aufgehoben werden, sobald die Grenzschließung von Seiten der Schweiz aufgehoben wird.
Quelle: Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg e.V. (Stand 17.04.2020)
Für Personen, welche dem internationalen Güterverkehr zugehörig sind, gelten keine Einreisebeschränkungen. Unsere Fahrer sind außerdem nicht von der Ausgangssperre betroffen und können so ihrer Arbeit nachgehen, sofern sie die nötigen Dokumente mit sich führen. Einzelne Regionen können eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis sechs Uhr verhängen. Ausnahmeregelungen finden Sie hier.
Auch ein Umzug in die Türkei ist während der Corona-Pandemie noch möglich, obgleich die durchführenden Personen an einige Auflagen gebunden sind.
Für die Fahrer, die in die Türkei ein- und ausreisen wollen, wurden folgende neue Regelungen getroffen:
o Die Fahrer werden an der Grenze bei Einreise einer Gesundheitskontrolle unterzogen. Ausländische Fahrer, die Symptome im Zusammenhang mit COVID-19 aufweisen, dürfen nicht in die Türkei einreisen. Türkische Fahrer, die Symptome im Zusammenhang mit COVID-19 aufweisen, werden unter Quarantäne gestellt.
o Die frühere Verpflichtung für eingereiste ausländische Fahrer, die Türkei innerhalb von 72 Stunden wieder zu verlassen, wurde aufgehoben. Ausländische Fahrer müssen jedoch eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, dass sie die Türkei so bald wie möglich verlassen werden. Die Fahrer unterliegen unter diesen Bedingungen nicht einer 14-tägigen Quarantänezeit.
o Türkische Fahrer, die keine Symptome von COVID-19 zeigen, dürfen die Türkei wieder ohne Quarantänemaßnahmen verlassen.
Alle genannten Maßnahmen gelten nicht für die Ein- und Ausreise nach und aus dem Iran und Irak
Quelle: Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg e.V. (Stand 15.05.2020)
Keine Beschränkungen
Von einer luxemburgischen Umzugsspedition hat die AMÖ die Information erhalten, dass Umzugsspeditionen seit dem 20. April 2020 wieder Umzüge (Privatumzug und Büroumzug) in Luxemburg durchführen dürfen.
Die Mitarbeiter müssen mit Mund-Nasen-Schutz arbeiten. Die Mitarbeiter sollen auf einen Sicherheitsabstand von zwei Metern achten. In der Fahrerkabine dürfen sich höchstens 2 Personen aufhalten. Die Mitarbeiter sind mit Seife, Papierhandtüchern und Desinfektionsmittel auszustatten.
Zum Kunden ist ein Sicherheitsabstand von zwei Metern einzuhalten. Die Kunden müssen ebenfalls Mund-Nasen-Schutz tragen und Kinder dürfen sich während des Umzugs nicht in der Wohnung aufhalten.
Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften.
An den wenigen Grenzen zu Deutschland, die derzeit für den Warenverkehr und Grenzgänger offen sind, kommt es besonders morgens und abends zu Wartezeiten von bis zu 2 Stunden. Im Gegensatz hierzu sei der Warenverkehr an den Grenzen nach Belgien und Frankreich fließend.
Quelle: Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg e.V.
Nach aktuellem Stand gehört Großbritannien sowohl zu den Hochinzidenzgebieten als auch zu den Virusvarianzgebieten. Somit gelten die oben genannten Beschränkungen für eine Ein- und wieder Ausreise. Zwingend für alle Einreisenden aus Deutschland gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht sowie eine vorherige Online-Anmeldung.
Nach dem neusten Stand müssen alle während Corona nach Großbritannien einreisenden Personen das sogenannte Passenger Locators Form ausfüllen. Diese Anmeldung kann erst 48 Stunden vor Einreise erfolgen. Nach aktuellem Status müssen Sie sich nach der Einreise nach Großbritannien in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Von dieser zweiwöchigen Quarantäne befreit werden die Fahrer von Lastkraftwagen und andere Personen, die am Transport von Gütern beteiligt sind. Hierfür ist es wichtig, dass sie Inhaber einer EU-Transportlizenz sind. Bei der Einreise müssen Sie nachweisen, dass sie aus beruflichen Gründen einreisen. Hierfür gibt es Vorlagen, die dies durch ein Schreiben des Arbeitgebers belegen.
Reisen mehr als eine Person im selben Fahrzeug ein, ist der nötige Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Sollte dies im Fahrzeug nicht möglich sein, so müssen andere Sicherheitsvorkehrungen wie beispielsweise eine ausreichende Belüftung gewährleistet sein.
Seit dem 08. Juni 2020 gelten in Großbritannien neue Einreisebestimmungen aufgrund von Covid-19. Die neuen Regelungen sollen das Land vor einer zweiten Welle des Coronavirus schützen und beinhalten somit eine 14-tägige Quarantäne für jeden, der in das Königreich einreist. 48 Stunden vor Ihrer Einreise nach Großbritannien müssen Sie online eine Anmeldung ausfüllen, diese ist bei der Einreise selbst in ausgedruckter Form vorzuzeigen. Das benötigte Formular zur Anmeldung finden Sie hier.
Nach Ablauf von sieben Wochen hat der britische Verband BAR gegenüber seinen Mitgliedern nunmehr seine Empfehlung aufgehoben, aufgrund der Corona-Pandemie das Umzugsgewerbe ruhen zu lassen. Die Unternehmen wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, die Hygiene-Regeln und den Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
Quelle: Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg e.V. (Stand 15.05.2020)
Hier finden Sie einen aktuellen Überblick zur Einreise in weitere EU-Staaten und die gültigen Bedingungen
• Kroatien: Die Einreise ist nach wie vor problemlos möglich. Einreisende sollen sich vorher online anmelden und dürfen keine Krankheitssymptome aufweisen.
• Litauen: Eine Einreise ist ohne Quarantäne möglich für Bürger dieser Staaten. Besagte Liste wird stets aktuell gehalten. Stand Oktober 2020 befindet sich auf dieser Liste aus Deutschland nur Berlin. Vor Ihrer Einreise sollten Sie sich online über dieses Portal anmelden.
• Malta: Für Deutsche aktuell keine Beschränkungen
• Norwegen: Der Straßengüterverkehr ist von den Quarantänebestimmungen ausgenommen
• Österreich: Für aus Deutschland Einreisende gibt es aktuell keine Beschränkungen.
• Polen: Seit dem 13. Juni 2020 ist die Einreise aus Deutschland wieder ungehindert möglich. Der Güterverkehr ist von keinerlei Einschränkungen betroffen. Beachten Sie jedoch, dass Polen ab dem 24.10.2020 Risikogebiet ist und Sie somit die Quarantänebestimmungen Ihres Bundeslandes beachten müssen.
• Schweden: Keine Beschränkungen, Überprüfen Sie jedoch im Voraus, ob Sie und die Mitarbeiter bei einer Rückkehr der Quarantänepflicht unterliegen.
• Schweiz: Die Personenfreizügigkeit ist seit dem 15. Juni wiederhergestellt.
• Serbien: Keine Beschränkungen
• Slowenien: Für Slowenien traten ab dem 15.Juli 2021 Änderungen der Einreisebestimmungen in Kraft. Nun müssen alle Einreisenden einen Nachweis für die Genesung, Impfung oder Testung an der Grenze vorweisen. Dies gilt auch für Transitreisende und den Personen- und Güterverkehr. Aufgrund einer Ausnahmeregelung müssen Fahrer des Personen- und Güterverkehrs bis einschließlich zum 15.08.2021 noch keinen Nachweis erbringen. Im Anschluss wird dieser Nachweis nötig.
• Italien: Für Einreisende aus Deutschland ist das Einreisen ohne nachfolgende Quarantänepflicht möglich. Beachten Sie jedoch, dass in einzelnen Gebieten Italiens eine Ausgangssperre verhängt wurde. Von diesen Ausgangssperren ist der berufliche Weg für unsere Fahrer ausgenommen, solang die nötige Selbsterklärung mitgeführt wird.
• Belgien: Passenger Locator Form benötigt! Einreisende aus roten oder organenen Zonen müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Dies gilt auch für Fahrer.
• Bulgarien: Fahrer, Mannschaften und Wartungspersonal sind von den Quarantänebestimmungen ausgenommen. Außerdem gilt eine Ausnahme der Pflicht zu einem PCR-Test für selbige Fahrer.
• Dänemark: Deutschland befindet sich aktuell auf der Liste der banned Countries. Da Dänemark jedoch noch nicht zum Hochrisikogebiet erklärt wurde, ist die Einreise für Deutsche mit dem Nachweis eines triftigen Grundes auch ohne PCR-Test möglich. Die Einreise ist ebenfalls für unsere Fahrer möglich, sofern diese mit den benötigten Dokumenten ausgestattet sind.
• Estland: Nach aktuellem Stand müssen Sie sich bei einer Einreise nach Estland nur in Quarantäne begeben, sofern Sie innerhalb der vorausgehenden 14 Tage in einem Gebiet waren, dass die Neuinfektionsrate von 37,9 überschreitet, oder diesen transistiert haben. Nach aktueller Lage gehört Deutschland zu diesen Ländern und befindet sicher daher auf der aktuellen Liste der quarantänepflichtigen Staaten. Ausnahmen gelten hierbei für Peronsen, die Waren, Güter, Rohstoffe oder Personen befördern und verladen. Umfangreiche Informationen zu den Ausnahmen finden Sie hier.
• Finnland: Aktuell müssen zur Einreise nach Finnland jene Grenzübergänge genutzt werden, an welchen Grenzkontrollen über die Zulässigkeit der Einreise durchgeführt werden. Die aktuellen Einreisebeschränkungen unterteilt in drei Kategorien finden Sie hier. Die Selbstisolierung für Personen aus einer roten oder grauen Zone (gemäß Finnland-Ampel) ist noch vorgeschrieben, jedoch höchst erwünscht. Im Moment wird auch Deutschland als rote Zone eingestuft, wodurch eine freiwillige zehntägige Quarantäne gewünscht ist. Die aktuelle Finnland-Ampel finden Sie hier. Unser Personal ist von jeglichen Einreisebeschränkungen ausgenommen, um seiner Arbeit nachgehen zu können, sofern es die notwendigen Frachtbriefe mit sich führt.
• Griechenland: Fahrer müssen bei der Einreise an der Grenze ein Formular vorweisen. In Gebieten roter oder orangener Zonen sind nächtliche Ausgangssperren verhängt worden. Kraftfahrer sind von diesen Ausgangssperren befreit und können ihr Fahrzeug mit einer Befähigung des Arbeitgebers und den notwenigen Covid-Formularen verlassen. Die aktuell betroffenen Zonen finden Sie hier.
• Irland: Jeder der nach Irland einreist musst ein Passenger Locator Form ausfüllen. Irland führt eine sogenannte “green list”, welche all jede Staaten listet, deren Neuinfektionsraten niedrig genug sind, um ohne Einschränkungen einzureisen. Aktuell befindet sich kein Land auf dieser Liste. Alle Einreisenden müssen sich daher in Selbstisolation begeben. Ab dem 21.10.2020 ist für ganz Irland ein sechswöchiger Lockdown ausgerufen. Unser Personal ist von der Isolierungspflicht befreit und kann seiner Tätigkeit auch während des Lockdown nachkommen.
• Lettland: Lettland führt eine Liste von Ländern deren Neuinfektionsrate einen Index von 82,7 pro 100.000 Einwohner überschreitet. Einreisende aus diesen Ländern oder die sich innerhalb der letzten 14 Tage in diesen aufgehalten haben, müssen sich selbst isolieren. Von dieser Isolation sind Fahrer während der Arbeitszeit ausgenommen. Nach der Arbeitszeit muss sich auch unser Personal selbstisolieren. Besagte Länderliste finden Sie in aktuellster Version hier
• Niederlande: Einreisende aus folgenden deutschen Risikogebieten müssen sich nach Einreise in Quarantäne begeben: Berlin, Frankfurt am Main, Bremen, München, Düsseldorf, Köln, Aachen, Stuttgart, Essen und Mannheim. Von besagter Quarantäne sind berufliche Fahrer von Gütern ausgenommen.
• Portugal: Die Einreisebeschränkungen gelten bis zum 30. Juni 2020. Für den internationalen Güterverkehr ist eine Überquerung der Grenze möglich, jedoch nur an folgenden Übergangsstellen: Quintanilha, Tui, Vilar Formoso, Elvas, Castro Marim, Vila Verde de Raia (Chaves), Monfortinho (Castelo Branco), Marvão (Portalegre) und Vila Verde de Ficalho (Beja). Werktags von sieben bis 19 Uhr sind weitere Grenzübergänge geöffnet.
• Rumänien: Das Einreiseverbot gilt nicht mehr für symptomfreie EU-Bürger. Eine Liste der geschlossenen Grenzen finden Sie auf politiadefrontiera.ro. Rumänien hat fünf Routen für Gütertransporte festgelegt.
• Slowakische Republik: Einreisen aus Deutschland ist aktuell ohne Einschränkungen möglich. Beachten Sie jedoch, dass ab dem 24.10.2020 ein weitreichender Lockdown in der Slowakei herrscht. Ein problemloser Aufenthalt ist nur mit einem negativen Corona-Test möglich. Sollten Sie sich binnen 14 Tagen vor Ihrer Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, so müssen Sie sich vorab online registrieren und eine 10-tägige Isolation einhalten. An der Grenze zur Ukraine finden derzeit Grenzkontrollen statt. Beschäftigte des Gütertransports sind von allen Beschränkungen befreit, sofern sie bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden ist.
• Tschechien: Die Einreise aus touristischen Gründen ist seit dem 22.Oktober 2020 allen Bürgern untersagt. Die Einreise von Deutschen für Geschäfts- und Dienstreisen, Familienbesuche oder Termine sind gemäß des Ampelsystems erlaubt, sofern Sie sich nicht innerhalb der letztem 14 Tage in einem roten Gebiet aufgehalten haben. Reisen Sie aus einem roten Gebiet ein, oder haben sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Anreise länger als 12 Stunden in einem solchen aufgehalten, müssen Sie dies vorab den Behörden melden. Dieses Formular ist bei Einreise und ggf. Kontrollen während des Aufenthals vorzuzeigen. Innerhalb von fünf Tagen nach Einreise ist dann ein PCR-Test erforderlich. Bis zum endgültigen Ergebnis dieses Tests befinden Sie sich in Isolation.
• Ungarn: Der Güterverkehr ist von den Einreisebestimmungen ausgenommen. Jedoch darf sich nur ein Fahrer im Fahrzeug befinden. der Güter- oder Warentransport muss jeodch mit den nötigen Begleitdokumenten ausgewiesen sein. Darunter zählt ein CRM und ein Frachtbrief bzw. Lieferschein.
Sollten sich Ihr Privatumzug oder Büroumzug verschieben und Sie müssen die alten Räumlichkeiten verlassen, steht Ihnen unser Möbellager zur Einlagerung Ihrer Möbel an folgenden Standorten zur Verfügung:
+ Großraum Stuttgart: Standorte Korntal-Münchingen und Stuttgart-Weilimdorf
+ Großraum Ludwigsburg / Bietigheim-Bissingen / Vaihingen/Enz: Standort Sachsenheim.
+ Großraum Karlsruhe / Bruchsal / Germersheim / Mannheim / Heidelberg: Standort Philippsburg
Außerhalb von Süddeutschland arbeiten wir eng mit unseren EUROMOVERS-Partnern zusammen.
Mehr als 50% aller Büromitarbeiter von Unternehmen arbeiten derzeit vom Homeoffice aus.
Wir bieten Unternehmen binnen 24h die Möglichkeit alle Möbel rund um das Homeoffice zu den Mitarbeitern nach Hause zu liefern.
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Verkabelung der EDV.
Rufen Sie uns an (0711/838900-0) oder schicken Sie uns eine Nachricht (service@rembold-umzuege.de)
Als Präventivmaßnahme haben wir
- eine TaskForce „Corona“ mit kontinuierlicher Abstimmung eingerichtet
- alle Mitarbeiter aus dem Hause REMBOLD aufgefordert, auf Symptome wie Fieber, Husten und Atemnot zu achten und sich bei Auffälligkeiten sofort zu melden.
- technische Geräte (Handys, Tatstaturen, mobile EDV etc.) werden regelmäßig und gründlich desinfiziert.
- feste Umzugskolonnen gebildet, um möglichst wenig Personal- und Fahrzeugwechsel und somit Verbreitungsrisiko zu schaffen.
Als weitere Präventivmaßnahme haben wir unsere Verwaltung redundant auf unsere Außenstellen bzw. Homeoffice verteilt. Dies betrifft die Bereiche
- Geschäftsleitung
- Disposition Umzug
- Disposition Neumöbel
- Vertriebsaußendienst
- Back-Office
- Lohn- und Finanzbuchhaltung
ANGEBOT ERHALTEN ➜